Am 16.12.2003 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein Westfalen erlassen. Ziel des BGG NW ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Nach dem BGG NW sind alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet durch den Erlass von Satzungen sicherzustellen, dass den Belangen von Menschen mit Behinderung Rechnung getragen wird. Viele Kommunen haben zur Wahrnehmung dieser Aufgaben Behindertenbeauftragte bestellt. Deren wesentliche Arbeitsfelder sind:
- die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderung auf örtlicher Ebene
- Maßnahmen anzuregen, die darauf gerichtet sind, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung abzubauen oder deren Entstehen entgegen zu wirken
- Maßnahmen anzuregen, die darauf gerichtet sind, möglichst barrierefreie Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis zu schaffen
- die Mitwirkung bei Vorhabenplanungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, des Straßenbaus und des Baus öffentlicher Gebäude
- Mitwirkung bei Planungs-, Genehmigungs- und Ausschreibungsverfahren der Kommunen, soweit diese die Belange von Menschen mit Behinderung betreffen.
- die Zusammenarbeit mit in der Behindertenarbeit tätigen Gremien und auf örtlicher und überörtlicher Ebene
Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn
Behindertengemeinschaft Bonn
(Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn)
Waldenburger Ring 44
53119 Bonn
Tel. 0228 - 66 83 103
www.bgbonn.de
Koordinatorin für Menschen mit Behinderung der Stadt Bonn
Ute Silkens
Amt für Soziales und Wohnen
Kurfürstenallee 2 - 3
53177 Bonn
Tel. 0228 - 77 49 46
Behindertenbeauftragte im Rhein-Sieg-Kreis
Liste der örtlichen Behindertenbeauftragen des Rhein-Sieg-Kreises zum download als PDF: Behindertenbeauftragte_im_RSK.pdf